verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten. Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 253 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 4. März 2020 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à CHF 10.00, ausmachend CHF 800.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren. 4. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 19'042.55 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung).