Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 9. Juni 2020 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ der mengenmässig qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 25. Juni 2019 an der F.________(Strasse) in E.________ durch Besitz von 886.4 Gramm Kokaingemisch (ausmachend 607.8 Gramm reines Kokain) schuldig erklärt wurde; 2. Die beschlagnahmten Drogen und Drogenutensilien zur Vernichtung eingezogen wurden (Art. 69 StGB); 3. Die folgenden Gegenstände ebenfalls zur Vernichtung eingezogen wurden (Art. 69 StGB): 3.1 Allgemein 