27. Entschädigung amtliche Verteidigung 27.1 Erste Instanz Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ wird wie bereits von der Vorinstanz gemäss der eingereichten Kostennote vom 8. Juni 2020 auf 66,16 Stunden, ausmachend insgesamt CHF 15'728.20 (inkl. Auslagen und MWSt), festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 15'728.20 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___