Strafmass und Höhe des Tagessatzes Insgesamt erachtet die Kammer eine Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Die Höhe des Tagessatzes ist nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils zu bestimmen, namentlich nach Ein-