Da es sich bei der qualifizierten Geldwäscherei um die schwerere Straftat handelt, bildet diese die Einsatzstrafe und ist nachfolgend um die Strafe für die Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz angemessen zu erhöhen. 19.2 Asperation für die Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz