Indes hat dies auch zur Folge, dass entsprechend weder ein Geständnisrabatt zugestanden noch Einsicht und Reue attestiert werden können. Zu begrüssen ist, dass sich der Beschuldigte gemäss Vollzugsbericht vom 11. November 2021 im Vollzugsalltag freundlich und unauffällig verhält und bis heute nicht negativ aufgefallen ist (pag. 1266 f.). Die Täterkomponenten wirken sich alles in allem neutral auf das Strafmass aus.