Von den acht Monaten Freiheitsstrafe sind deren vier asperierend zu berücksichtigen, zumal der Drogenhandel und die Geldwäscherei in einem engen Zusammenhang stehen. Die aufgrund der Tatkomponenten vorläufig festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe beläuft sich demnach auf 70 Monate (fünf Jahre und 10 Monate).