Für die Menge von rund 1'800 Gramm reinen Kokains ergibt sich gestützt auf die Tabelle Hansjakob ein Einstiegsstrafmass von rund 56 Monaten Freiheitsstrafe. Die Drogenmenge, die aufgrund der Beschlagnahmungen am 25. Juni 2019 (noch) nicht in Verkehr gebracht wurde, ist mit 607,8 Gramm reinem Kokain – verglichen zur Gesamtmenge – eher marginal und daher nur mit zwei Monaten verschuldens- und strafmindernd zu berücksichtigen. Nach Überzeugung der Kammer wäre auch das beschlagnahmte Kokain veräussert worden, hätte die Strafverfolgungsbehörde nicht eingegriffen.