Sodann sind Strafen für die Schuldsprüche wegen Geldwäscherei und Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz auszufällen. Es kann bereits an dieser Stelle vorweggenommen werden, dass die Kammer auch für die qualifizierte Geldwäscherei eine Freiheitsstrafe als zweckmässige Strafart erachtet, zumal – wie sich zeigen wird – die für die qualifizierte Geldwäscherei festgesetzte Strafe den Höchstrahmen (180 Tagessätze gemäss neuem Recht) der Geldstrafe übersteigen wird, womit eine solche nicht mehr möglich ist.