Das abstrakt schwerste Delikt bildet damit der Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. In einem ersten Schritt ist für den Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Einsatzstrafe festzusetzen, wobei der Strafrahmen Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 20 Jahren beträgt. Sodann sind Strafen für die Schuldsprüche wegen Geldwäscherei und Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz auszufällen.