31 14. Anwendbares Recht, Strafrahmen und Methodik im vorliegenden Fall Die Delikte wurden allesamt nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches am 1. Januar 2018 begangen, womit das neue Recht zur Anwendung gelangt. Vorliegend sind Strafen wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Geldwäscherei sowie wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz auszufällen.