b AIG, begangen in der Zeit vom 13. Juni 2019 bis am 26. Juni 2019 (13 Tage) in E.________ durch rechtswidrigen Aufenthalt, schuldig zu erklären. 30 IV. Strafzumessung 12. Allgemeine Grundlagen der Strafzumessung Für die allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung kann auf die Ausführungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag. 1125 f., S. 55 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).