11. Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz 11.1 Art. 115 Abs. 1 lit. b AIG Die Kammer schliesst sich hinsichtlich der theoretischen Grundlagen den zutreffenden Ausführungen in der vorinstanzlichen Urteilsbegründung an (vgl. pag. 1124, S. 54 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 11.2 Subsumtion Gestützt auf das Beweisergebnis und wie von der Vorinstanz richtig erwogen, hielt sich der Beschuldigte ein erstes Mal vom 1. Januar 2019 bis am 15. März 2019 in der Schweiz auf, mithin 74 Tage. Am 28. Mai 2019 reiste der Beschuldigte via Flugzeug von R.________ nach Zürich.