9. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz 9.1 Art. 19 Abs. 1 lit. c und lit. g i.V.m. Art. 19 Abs. 2 lit. a, b und c BetmG Für die theoretischen Grundlagen zum objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 19 Abs. 1 lit. c und g sowie zur Qualifikation gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a, b und c BetmG kann auf die ausführlichen vorinstanzlichen Erwägungen verwiesen werden (pag. 1119 ff., S. 49 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 9.2 Subsumtion Auch für die Subsumtion kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen in der vorinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (pag.