1115, S. 45 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund CHF 35'400.00. 8.4.3 Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz In Bezug auf diesen Anklagepunkt verweist die Kammer integral auf die detaillierten und zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz (vgl. pag. 1118, S. 48 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die von der Verteidigung anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung vorgebrachten Einwände, die Anklageschrift halte nicht fest, wann der Beschuldigte in die Schweiz eingereist und wann er wieder ausgereist sei, in welchem Umfang Art.