24 sen (pag. 1319 Z. 33 ff.). Auf Nachfrage, wieso er sein Flugticket nicht selber gekauft habe, gab D.________ an, dies sei sein [Z.________] Geschäft. Wenn man ihn nicht berücksichtige, bedeute dies, dass man ihn nicht möge und ihn übergehe. Es sei das, was er [Z.________] mache und jeder, der ein Flugticket benötige, rufe ihn an und sage ihm, er brauche ein Ticket (pag. 1319 Z. 38 ff.). Der Beschuldigte demgegenüber gab an, Z.________ sei ebenfalls im Import und Export tätig; dies sei jedenfalls das, wovon er wisse (pag. 1324 Z. 9 f.).