1328). Das anlässlich der Hausdurchsuchung vom 25. Juni 2019 sichergestellte Kokain wies gemäss Laboranalyse eine mögliche Abweichung von 4 bzw. 4,5% auf (pag. 259). Umstritten ist diesbezüglich, ob in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo diese Abweichung mit einem Abzug von 4 bzw. 4,5% zu berücksichtigen wäre.