Wie der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen ist, ergibt diese "gemischte" Rückrechnungsmethode in Bezug auf Ziff. 1.1. der Anklageschrift eine umgesetzte Drogenmenge von insgesamt 1'201.76 g reinem Kokain. Bei Ziff. 1.2. entspricht die massgebende Drogenmenge der bei den Beschuldigten aufgefundenen Menge 607.8 g reinem Kokain. Die Gesamtmenge an reinem Kokain beträgt somit 1'809.56 g.