dieses Geld wurde – zumindest in der Schweiz – nicht für die Reinvestition für Drogenkäufe verwendet. Soweit die Beträge der Geldwechsel betreffend, kann hingegen nicht ausgeschlossen werden, dass diese wieder für den Kauf von Drogen investiert wurden. Somit ist in Bezug auf CHF 22'540.00 die Ankauf-Methode anzuwenden.