Auf konkretere Nachfrage hin, wieso er die Fingerlinge nicht gleichmässig auf die Socken verteilt habe, wollte er sich nicht erinnern, wie das dort genau war und konnte somit keine plausible Antwort liefern. Für die Kammer deutet jedoch genau dieser Umstand darauf hin, dass der Beschuldigte beabsichtigte, die erhaltenen Drogen weiterzuveräussern; anders lässt sich die penible Aufteilung in die Socken – 27 Fingerlinge, sechs Fingerlinge und ein Fallschirm sowie 38 Fingerlinge in je einem Socken (pag. 216 ff.) – denn auch kaum erklären.