1322 Z. 29 f.). Auf Frage, wo sich diese Beweise denn befinden würden, brachte er vor, er könne nicht mit all diesen Papieren herumreisen, weshalb sie in Spanien in seinem Haus seien (pag. 1322 Z. 34 f.). Auch hier ist jedoch davon auszugehen, dass der Beschuldigte – gerade im Hinblick auf eine drohende, empfindliche Freiheitsstrafe – längstens versucht hätte, diese angeblichen Beweise zum Export im Jahr 2019 einzureichen; dass er dies nicht tat, lässt sich einzig damit erklären, dass die Beweise eben nicht existieren.