17 che Güter genau er verschickt habe, sagte der Beschuldigte postwendend, man würde ihn immer dasselbe fragen. An dieser Einvernahme brauchte es letztlich drei Fragen, bis er antwortete, er habe Laptops verschickt (pag. 500 Z. 88 ff.). Insgesamt ist festzustellen, dass sich der Beschuldigte hinsichtlich seiner Einkommensquelle sehr bedeckt hielt, was angesichts seines angeblich redlichen Verhaltens keineswegs nachvollziehbar ist.