16 gemacht zu haben, mit der Begründung, er wisse genau, an wen er Geld überweise und es nicht möglich sei, dass er anderen Personen als seiner Familie Geld geschickt habe. Später habe er dann geltend gemacht, bei den Überweisungen handle es sich um Geld, welches er mit seinem Exportgeschäft erwirtschaftet habe, sofern er die Überweisungen tatsächlich getätigt habe. Immerhin habe der Beschuldigte mehrmals bestätigt, seit seiner Einreise in die Schweiz im Mai 2019 mit seinem Exportgeschäft kein Geld verdient zu haben.