14 nichts solches erinnern könne, so dass es nicht wahr sei (pag. 557 Z. 336 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme mit der Buchhaltung konfrontiert, gab der Beschuldigte an, die Polizei habe gesagt, man habe diese auf seinem Telefon gefunden. Wenn er Geschäfte mit Afrika mache, dann würden ihm die Leute normalerweise solche Sachen schicken (pag. 1323 Z. 31 ff.).