Vor Gericht bestritt der Beschuldigte weiterhin, die Buchhaltungen zu kennen und diese fotografiert zu haben, und brachte dann erstmals vor, immer wieder solche Fotos aus Nigeria zugeschickt erhalten zu haben (Protokoll S. 6). Diese Aussage lässt sich dadurch widerlegen, dass die Aufnahmen mit seinem Handy gemacht und ihm eben gerade nicht zugesandt wurden. Gestützt auf die schlüssigen und plausibel begründeten Ausführungen im Polizeirapport ist somit davon auszugehen, dass es sich bei den Notizen um detaillierte Drogenbuchhaltungen handelt, was als sehr starkes Indiz für eine Beteiligung am Drogengeschäft des Beschuldigten spricht.