Zur Berechnung des erzielten Gewinns werden Ausgaben und Einnahmen einander gegenübergestellt. Schliesslich wird der erzielte Gewinn im Verhältnis von 60% zu 40% auf zwei Personen verteilt (pag. 276 f.). Auf Vorhalt der erwähnten Buchhaltungen konnte der Beschuldigte keine Erklärung dafür liefern, um was es sich bei diesen Notizen handeln könnte und machte ausweichend geltend, sich nicht erinnern zu können (pag. 334, 557). Vor Gericht bestritt der Beschuldigte weiterhin, die Buchhaltungen zu kennen und diese fotografiert zu haben, und brachte dann erstmals vor, immer wieder solche Fotos aus Nigeria zugeschickt erhalten zu haben (Protokoll S. 6).