Die Polizei fand auf dem Handy des Beschuldigten 1 zwei Fotos von Notizen, welche als Drogenbuchhaltung gelesen werden müssen. Die Aufnahmen, die mit dem Handy des Beschuldigten gemacht worden waren, wurden zwar anschliessend gelöscht, konnten von der Polizei aber wiederhergestellt werden. In den Buchhaltungen werden zunächst jeweils die Ausgaben inkl. Ankaufspreis der Drogen aufgeführt. Dann werden die Einnahmen angegeben, d.h. die verkaufte Drogenmenge – unter Beifügung von Streckmitteln – multipliziert mit dem entsprechenden Verkaufspreis. Zur Berechnung des erzielten Gewinns werden Ausgaben und Einnahmen einander gegenübergestellt.