Die Fingerlinge in den Weinkartons waren in Socken verpackt, wobei ab zwei der drei verknoteten Socken DNA-Spuren des Beschuldigten 1 gesichert werden konnten. Zudem konnte auf einem der in den Socken verpackten Fingerlingen ein Fingerabdruck des Beschuldigten gefunden werden, wobei sich dieser auf der innenliegenden Seite und in der Mitte des ca. 50 cm langen Folienstreifens, mit welchem der Fingerling umwickelt war, befand. Zweifellos ist damit ein objektiver Bezug des Beschuldigten 1 zum Drogenhandel erstellt.