__ wollten wissen, womit der andere seinen Lebensunterhalt verdient. Der Beschuldigte gab erst an, nicht zu wissen, was D.________ den ganzen Tag mache (pag. 479 Z. 147). An einer späteren Einvernahme führte er aus, er denke, dass D.________ sein Geld ebenfalls mit dem Export von Dingen verdiene (pag. 501 Z. 144 f.). D.________ dagegen gab zu Protokoll, er kenne die Geschäfte des Beschuldigten nicht (pag. 387 Z. 33 f.). Auch später wies er darauf hin, nicht zu wissen, wie dieser seinen Lebensunterhalt verdiene. Er wisse nur, dass er [der Beschuldigte] rausgegangen sei, und wenn er zurückgekommen sei, habe er ihm die Türe geöffnet (pag. 409 Z. 178 ff.).