11 fenbar kennt, nicht sehr wahrscheinlich. Selbst wenn sich die beiden in ihrer Heimat tatsächlich noch nie begegnet sein sollten, steht für die Kammer dennoch fest, dass sie sich spätestens ab dem ersten Treffen in der Schweiz bzw. in ihrem Zimmer an der F.________ besser kennenlernten als angegeben. Uneinig waren sich die beiden Zimmergenossen schliesslich auch darüber, wer die Bügeleisen gekauft hatte, die sich in der Wohnung an der F.________ in E.________ befanden. D.________ erklärte am 25. Juni 2019, die Bügeleisen würden ihm gehören und er wolle diese exportieren (pag. 388 Z. 79 f.).