479 Z. 141). Anlässlich der Hafteröffnung bei der Staatsanwaltschaft einen Tag später führte er dann plötzlich aus, D.________ aus Spanien zu kennen. Er wisse nicht, seit wann genau, aber schon lange (pag. 495 Z. 238 ff.). Auch D.________ wollte anlässlich seiner ersten Einvernahme bei der Polizei den Beschuldigten nicht kennen und seinen Namen noch nie gehört haben (pag. 387 Z. 33 f.; pag. 389 Z. 151). Bei der Hafteröffnung einen Tag später führte er dann aber aus, er habe den Beschuldigten in der Schweiz kennengelernt. Er komme auch aus Nigeria und spreche Ibo. Er habe ihn schon gekannt, bevor er nach Nigeria gegangen sei (pag. 398 Z. 50 ff.).