Auf eine zusammengefasste Wiedergabe der Aussagen wird an dieser Stelle verzichtet und direkt im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung darauf eingegangen. 8.3 Vorbemerkungen Nach Ansicht der Kammer ist die vorinstanzliche Beweiswürdigung überzeugend ausgefallen, wurden doch sämtliche objektiven und subjektiven Beweismittel sorgfältig und umfassend gewürdigt. In weiten Teilen kann deshalb darauf verwiesen werden. Im Sinne einer Vorabwürdigung weist die Kammer auf das geradezu absurde und unglaubhafte Aussageverhalten des Beschuldigten sowie D.__