315) und Small World Swiss Transfers (pag. 316 f.) verlief positiv, wobei insbesondere bei letzterer auffiel, dass beide Beschuldigten kleinere Beträge an sich selbst oder die eigene Lebenspartnerin, und grössere Beträge an den Empfänger "L.________" in Nigeria, dessen Identität unbekannt geblieben ist, versendet hatten (pag. 313, 316 f.). Wie aus den nachfolgenden Tabellen hervorgeht, hat der Beschuldigte 1 [Anm. Kammer: der Beschuldigte] in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt CHF 14'143.21 (pag. 313) und der Beschuldigte 2 [Anm. Kammer: D.________] insgesamt CHF 9'647.62 (vgl. pag. 312) ins Ausland überwiesen (ergibt addiert CHF 23'790.83).