Bis am 3. Juli 2019 erfolgten 143 Verbindungen. Besagte Rufnummer war bei der Anhaltung im Alcatel Onetouch eingesetzt, welches D.________ gehörte. Die Nummer ________ war vom 8. bis am 11. Juni 2019 im Alcatel Onetouch von D.________, anschliessend im TJ Mobile des Beschuldigten eingesetzt. Die Nummer ________ war vom 11. Juni 2019 bis zur Anhaltung am 25. Juni 2019 im Alcatel von D.________ eingelegt. Vorgängig befand sie sich im Samsung von D.________ sowie in zwei weiteren unbekannten Mobiles (vgl. pag.