8. Beweiswürdigung 8.1 Allgemeine Grundlagen Für die allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung kann auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1103 f., S. 33 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 8.2 Objektive und subjektive Beweismittel Auch für die objektiven Beweismittel kann vorab auf die umfassenden, sorgfältigen und zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1077 ff., S. 7 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend zu den vorinstanzlichen Ausführungen zum Kommunikationsrapport vom 25. Juni 2019 (pag.