1.1. der Anklageschrift), am 25. Juni 2019 Anstalten zur Veräusserung von 886,4 Gramm Kokaingemisch getroffen (Ziff. 1.2 der Anklageschrift) sowie in der Zeit vom 1. Januar 2018 bis am 25. Juni 2019 das aus dem Drogenhandel stammende Geld einerseits in Euro und Naira gewechselt, ins Ausland verbracht bzw. gesandt und andererseits das aus dem Drogenhandel stammende Geld an unterschiedliche Anbieter in kleinen Beträgen an verschiedene Empfänger ins Ausland überwiesen zu haben (Ziff. 2 der Anklageschrift).