1.2.3 indem der Beschuldigte 448 Gramm Kokaingemisch (Reinheitsgrad 70% Cocain Base) in dem von ihm und D.________ bewohnten Zimmer an der F.________(Strasse) in E.________ aufbewahrte, welches zur Weiterveräusserung bestimmt war; 1.2.4 indem der Beschuldigte 11 Gramm Kokaingemisch (Reinheitsgrad 63% Cocain Base) in dem von ihm und D.________ bewohnten Zimmer an der F.________(Strasse) in E.________ aufbewahrte, welches zur Weiterveräusserung bestimmt war;