1.2.1 indem der Beschuldigte 320 Gramm Kokaingemisch (Reinheitsgrad 70% Cocain Base) in dem von ihm und D.________ bewohnten Zimmer an der F.________(Strasse) in E.________ aufbewahrte, welches zur Weiterveräusserung bestimmt war; 1.2.2 indem der Beschuldigte 98 Gramm Kokaingemisch (Reinheitsgrad 59% Cocain Base) in dem von ihm und D.________ bewohnten Zimmer an der F.________(Strasse) in E.________ aufbewahrte, welches zur Weiterveräusserung bestimmt war;