5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte beschränkte seine Berufung mit Berufungserklärung vom 25. Februar 2021 auf Ziff. A.I.1.1, Ziff. A.I.1.2. soweit das Anstalten treffen betreffend, Ziff. A.I.2. und Ziff. A.I.3. (Schuldsprüche wegen mengenmässig qualifizierter, gewerbsmässig und bandenmässig begangener Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Widerhandlungen gegen das Ausländerund Integrationsgesetz), Ziff. A.I.1. und Ziff. A.I.2. (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 9 Monaten sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 30.00) und Ziff.