Nr. 8 und 12, in den Akten bereits vorhanden) - Dokumente des nigerianischen Zolls (Ass. Nr. 8 und 12, in den Akten bereits vorhanden) - eine vom Beschuldigten handgeschriebene Liste (Ass. Nr. 8 und 12, in den Akten bereits vorhanden) - Quittung vom 20. Mai 2016 (Ass. Nr. 8 und 12, in den Akten bereits vorhanden) - eine mit Computer geschriebene Liste mit Kleidern (Ass. Nr. 8 und 12, in den Akten bereits vorhanden) - eine mit Computer geschriebene Liste sowie Fotos von Waschmitteln (Ass. 8 und 12, in den Akten bereits vorhanden)