3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt G.________, datierend vom 11. November 2021, eingeholt (pag. 1266 f.). Mit Eingabe vom 12. November 2021 reichte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten folgende Unterlagen ein (pag. 1269 ff.), die an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu den Akten erkannt wurden (pag. 1315 f.): - Dokumente betreffend den Export von Handelswaren (Ass. Nr. 8 und 12, in den Akten bereits vorhanden) - Dokumente des nigerianischen Zolls (Ass.