Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 253 Tagen (25.06.2019 bis 03.03.2020) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 04.03.2020 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend insgesamt CHF 900.00. 2 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren.