2. Pornografie, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von März 2011 bis zum 11. Dezember 2012 in C.________ und andernorts durch Besitz von Filmen und Bildern mit strafbarer Pornografie (Teileinstellung zu Ziff. 4 AKS) infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ freigesprochen wurde: