29. Fazit Der Beschuldigte wird mit einer Geldstrafe von 230 Tagessätzen zu CHF 135.00, ausmachend CHF 31'050.00, bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf vier Jahre festgesetzt. Für die Dauer der Probezeit wird dem Beschuldigten die Weisung erteilt, gemäss gutachterlicher Empfehlung eine ambulante psychotherapeutische Behandlung bei einer Fachperson (nicht zwingend forensisch ausgebildet) zu besuchen. Für die Dauer der Probezeit wird ferner Bewährungshilfe angeordnet. VI. Kosten und Entschädigung