im Gutachten vom 26. November 2018 zum Schluss, dass beim Beschuldigten das Risiko des erneuten Konsums bzw. Downloads von Erzeugnissen mit pädosexuellen bzw. mit sadistischen oder auch zoophilen Inhalten als relativ hoch zu bewerten sei. Allerdings lebt der Beschuldigte in geordneten privaten und finanziellen Verhältnissen und ist nun (teil-)pensioniert, wobei sich gemäss Gutachter die nicht mehr bestehende berufliche Belastung günstig auswirken kann (pag. 637).