Das vorliegende Verfahren wurde am 31. Mai 2016 eröffnet (pag. 1). Die Untersuchung der Staatsanwaltschaft fand mit Anklageschrift vom 27. März 2018 und Überweisung an die Vorinstanz ein Ende (pag. 529 ff.). Vom Eingang des Falles bei der Vorinstanz bis zur erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. Dezember 2019 vergingen gut 21 Monate. Die Redaktion der erstinstanzlichen Urteilsbegründung dauerte nochmals rund ein Jahr. Das schriftliche Berufungsverfahren nahm nunmehr auch einige Monate in Anspruch (Eingang Berufungserklärung am 17. Februar 2021). In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist die Verfahrensdauer als zu lang zu bezeichnen.