22.3 Fazit Asperation Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs sind von den 135 Strafeinheiten 70 asperierend zu berücksichtigen. 23. Gesamtverschulden Unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatschwere sowie der leicht verminderten Schuldfähigkeit resultiert nach den voranstehenden Ausführungen eine Tatverschuldensstrafe von 310 Strafeinheiten.