Die Kammer erachtet daher eine Erhöhung um 60 Strafeinheiten auf 240 Strafeinheiten als angezeigt. Nebst diesen Erzeugnissen mit Darstellungen realer Kinderpornografie hat der Beschuldigte weitere strafbare Pornografie der Untergruppe B1 einem unbekannten Personenkreis zugänglich gemacht (insgesamt 732 Erzeugnisse: 520 Bilder mit nicht tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, 12 Bilder mit sexueller Gewalt und 200 Erzeugnisse, welche sexuelle Handlungen mit Tieren zeigten).