19]). Gemäss den VBRS-Richtlinien ist das Zugänglichmachen von Pornografie mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen (Untergruppe B2) bei einem Ersttäter ab 1'000 Erzeugnissen hinsichtlich Schweregrad als «sehr schwer» einzustufen und es hat in der Regel eine Anklage zu erfolgen (d.h. über 180 Stra-