Der Beschuldigte ist demnach wegen Pornografie, begangen in der Zeit vom 12. Dezember 2012 bis zum 26. Mai 2016 in C.________ und andernorts durch Zugänglichmachen einer Vielzahl der beschafften Filme und Bilder mit strafbarem pornografischem Inhalt (insgesamt rund 331 Filme und 2'754 Bilder) an unbekannte Nutzer sowie an Personen unter 16 Jahren schuldig zu erklären (vgl. allerdings die nachfolgenden Ausführungen in Ziff. 16. hiernach).